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VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 49-IV-99 |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 49-IV-99
Denn allein durch einen Irrtum in der Handhabung des einfachrechtlichen Prozeßrechts wird niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen (Beschluß des SächsVerfGH vom 17.9.1998 - 56-IV-97; vgl. ferner BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 29, 45 [48 f.]). - BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
- VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 49-IV-99
Läßt der maßgebliche Sachverhalt die Verletzung eines Grundrechts oder grundrechtsähnlichen Rechts nach der Sächsischen Verfassung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheinen, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig (Beschluß des SächsVerfGH vom 20.4.1995 - Vf. 15-IV-93; ständige Rechtsprechung).
- VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97
Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Verletzung des Rechts auf …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 49-IV-99
Denn allein durch einen Irrtum in der Handhabung des einfachrechtlichen Prozeßrechts wird niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen (Beschluß des SächsVerfGH vom 17.9.1998 - 56-IV-97; vgl. ferner BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 29, 45 [48 f.]). - VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 6-IV-95
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 49-IV-99
Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen reicht ebensowenig aus wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]). - VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 17-IV-93
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 49-IV-99
Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen reicht ebensowenig aus wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]).
- VerfGH Sachsen, 24.04.2003 - 35-IV-01 Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen genügt ebensowenig wie ein Verweis auf Verfahrensakten oder die Übersendung von Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - Vf 49-IV-99 - st.Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 57-IV-00 Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen genügt ebensowenig wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst herauszusuchen hätte (Beschluß des SächsVerfGH vom 9.12.1999 - Vf 49-IV-99 - st.Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 18-VIII-99 Pauschale Behauptungen von Rechtsverletzung reichen dazu ebensowenig aus, wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (st. Rspr. des SächsVerfGHG vgl. SächsVerfGH vom 16.09.1994 - Vf. 17-IV-93 und vom 29.08.1996 - Vf. 6-IV-95, Jb SächsOVG 4, 129 [132]; SächsVerfGH, Beschluß vom 09. Dezember 1999 - Vf. 49-IV-99- jeweils zu § 28 SächsVerfGHG).